AGB / Maklerbedingungen
Maximiliano Coloma-Seegers — Trinity Immobilien, Isselbruch 1, 46499 Hamminkeln · Stand: Juni 2026
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Maklerbedingungen gelten für alle Maklerverträge zwischen Maximiliano Coloma-Seegers (Trinity Immobilien — nachfolgend „Makler") und seinen Auftraggebern bzw. Interessenten (nachfolgend „Kunde").
(2) Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB), gelten die zwingenden Verbraucherschutzvorschriften vorrangig, insbesondere die §§ 656a–656d BGB sowie das Widerrufsrecht (siehe gesonderte Widerrufsbelehrung).
§ 2 Leistung des Maklers
(1) Der Makler erbringt Nachweis- und/oder Vermittlungsleistungen für den Kauf, Verkauf, die Vermietung oder Verpachtung von Immobilien (im Rahmen der Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 S. 1 Nr. 1 GewO).
(2) Der Makler schuldet keinen Vermittlungserfolg, sondern das Bemühen um Nachweis/Vermittlung. Angaben des Maklers beruhen auf Informationen Dritter (insbesondere des Eigentümers/Veräußerers); für deren Richtigkeit und Vollständigkeit übernimmt der Makler keine Gewähr, soweit ihn kein eigenes Verschulden trifft.
§ 3 Textform des Maklervertrags (§ 656a BGB)
Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand hat, bedarf der Textform (§ 656a BGB). Textform ist auch durch E-Mail gewahrt. Mündliche Abreden über einen solchen Maklervertrag sind formunwirksam.
§ 4 Provision / Courtage
(1) Der Provisionsanspruch entsteht, wenn infolge des Nachweises oder der Vermittlung des Maklers der beabsichtigte Hauptvertrag wirksam zustande kommt (§ 652 BGB).
(2) Die Höhe der Provision/Courtage ergibt sich aus der jeweiligen Objektbeschreibung bzw. dem individuellen Maklervertrag — nach individueller Vereinbarung. Die Provision ist mit Abschluss des Hauptvertrags verdient und fällig.
(3) Die Mehrwertsteuer wird nicht ausgewiesen (Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG).
§ 5 Bestellerprinzip / Provisionsteilung bei Wohnungen und Einfamilienhäusern (§§ 656c, 656d BGB)
(1) Doppeltätigkeit (§ 656c BGB): Wird der Makler beim Kauf einer Wohnung oder eines Einfamilienhauses durch einen Verbraucher für beide Parteien (Käufer und Verkäufer) tätig, kann er sich die Provision nur von beiden Parteien zu gleichen Teilen versprechen lassen. Ein Erlass gegenüber einer Partei wirkt im selben Umfang gegenüber der anderen Partei.
(2) Einseitiger Auftrag (§ 656d BGB): Trägt nach einer Vereinbarung nur eine Partei (die nicht Verbraucher-Auftraggeber ist) die Maklerkosten, ist die Vereinbarung, dass der Verbraucher als Käufer einen Teil trägt, nur wirksam, wenn die zur Zahlung verpflichtete Partei mindestens den gleichen Anteil übernimmt; der Verbraucher muss höchstens die Hälfte tragen, und seine Zahlungspflicht entsteht erst, wenn die andere Partei ihren Anteil nachweislich gezahlt hat.
(3) Bei der Vermittlung von Wohnraummietverhältnissen gilt das Bestellerprinzip nach § 2 Wohnungsvermittlungsgesetz (WoVermRG): Provision schuldet nur derjenige, der den Makler beauftragt hat.
(4) Diese Regelungen (Abs. 1–2) gelten nur für Kaufverträge über Wohnungen/Einfamilienhäuser mit einem Verbraucher als Käufer. Für gewerbliche Objekte sowie für Miet-/Pachtvermittlung (jenseits von Abs. 3) gelten die allgemeinen Regeln.
§ 6 Vorkenntnis / Doppelnachweis
Weist der Kunde innerhalb angemessener Frist nach, dass ihm das nachgewiesene Objekt bereits bekannt war, entfällt der Provisionsanspruch insoweit. Eine pauschale Vorkenntnis-Behauptung genügt nicht.
§ 7 Vertraulichkeit / Weitergabeverbot
Die Angaben und Unterlagen des Maklers sind nur für den Kunden bestimmt und vertraulich zu behandeln. Eine unbefugte Weitergabe an Dritte, die daraufhin den Hauptvertrag abschließen, verpflichtet den Kunden zum Ersatz des dadurch entstandenen Provisionsschadens.
§ 8 Haftung
(1) Der Makler haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Eine zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 9 Widerrufsrecht
Ist der Kunde Verbraucher und wurde der Maklervertrag im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen, steht ihm ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten und das Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung. Auf das vorzeitige Erlöschen des Widerrufsrechts nach § 356 Abs. 4 BGB wird hingewiesen.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Aufenthaltsstaats nicht entzogen werden.
(2) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(3) Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung: Der Makler ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).
Stand: Juni 2026